Düsseldorf & Krefeld

Übersetzungen, Dolmetschen, Sprachmittlung: Deutsch - Ukrainisch - Russisch DURCH DEN PRÄSIDENTEN DES OBERLANDESGERICHTS DÜSSELDORF ALLGEMEIN BEEIDIGTE DOLMETSCHERIN UND ERMÄCHTIGTE ÜBERSETZERIN FÜR DIE UKRAINISCHE UND RUSSISCHE SPRACHE

Oksana Kurylas, ermächtigte Übersetzerin für die ukrainische und russische Sprache, Düsseldorf

Allgemeine Auftrags- und Geschäftsbedingungen

Basierend auf den allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen für Übersetzer des Bundesverbands der Übersetzer und Dolmetscher e.V. (BDÜ)

1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinen Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags
Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der Auftraggeber dem Übersetzer einen Korrekturabzug rechtzeitig vor Drucklegung, sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind vom Auftraggeber zu überprüfen.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen, interne Begriffe etc.).
(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten des Übersetzers.
(4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln
(1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
(2) Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

5. Haftung
(1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind.
(2) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr seit der Abnahme der Übersetzung.
(3) Der Versand erfolgt nach den Wünschen, auf Verlangen und im Auftrag des Auftraggebers. Für Verlust oder Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet der Übersetzer nicht. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen Einlieferungsbeleg, sofern keine entsprechende Versandart von ihm gewählt wurde. Die Übersetzung gilt als abgenommen mit Ablauf von 3 Werktagen ab Übergabe der Übersetzung an ein Versandunternehmen.

6. Berufsgeheimnis
Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden.

7. Mitwirkung Dritter
(1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder fachkundige Dritte heranzuziehen.
(2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen, dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

8. Vergütung
(1) Die Rechnungen des Übersetzers sind sofort fällig. Für Privatkunden sind keine Bestellungen auf Rechnung möglich. Für Eilübersetzungen gilt ein Mindestauftragswert von 30 Euro.
(2) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten Aufwendungen. Der Übersetzer kann einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit dem Auftraggeber vorher vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Übersetzers.
(2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

10. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht.
(2) Die Vertragssprache ist Deutsch.